DIN 17024-zertifizierte Immobilienbewertung vom Experten
Gutachter mit allen gängigen Zertifizierungen bspw.
DIN EN/ISO IEC 17024-, TEGoVA-, DIA-, ISV-, DEKRA-, CIS HypZert (F)
Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB
- Beleihungswertgutachten gem. BelWertV & § 16 PfandBG
- Kurzgutachten
- Hauskaufberatung / Immobilieninspektionen
- Gutachterliche Stellungnahmen
Kurzfristige Ortstermine innerhalb von Tagen
Festpreise auf Anfrage möglich siehe www.immobilien-gutachten.de
Kostenfreie Terminbuchung/Telefonisches Erstgespräch
- Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung v. bebauten u. unbebauten Grundstücken, für Mieten u. Pachten sowie Beleihungswertermittlung
- DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LF) Nr. IB-608 für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten
- DIA-zertifizierter Sachverständiger für Beleihungswertermittlung
- Diplom-Immobilienwirt (DIA)
- Master of Arts in Management
- Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre
- Immobilienverwalter (IHK)
- DEKRA-geprüfter Bauschadenbewerter
- Recognised European Valuer (TEGoVA) REV-DE/IVD/2025/10
Marc Bühler hat seit 2003 Erfahrung in der Immobilienwirtschaft und ist selbst Bestandshalter sowie Geschäftsführer der REHKUGLER & BÜHLER GmbH, LSK LÖWENSTEIN Sachverständigenkanzlei GmbH und deren Holdinggesellschaft BÜHLER GmbH.
Neben Standardobjekten ist Herrn Bühlers Steckenpferd die Bewertung von Gewerbeimmobilien. Hier insbesondere Industrie-/Produktionsimmobilien sowie Fachmärkten und kleineren Gewerbeparks sowie Analysen im Bereich Portfoliobewertung und -optimierung.
REHKUGLER & BÜHLER GmbH | www.Immobiliensachverstaendiger.de
Bärenplatz 5
88069 Tettnang
Telefon: 0157-83277130
E-Mail: info (a) rehkugler-buehler.de
Steuernr.: 61019/07445
Umsatzsteuer-ID: DE325243876, Handelsregister: HRB 738580, Registergericht: Amtsgericht Ulm
Vertreten durch den Geschäftsführer: Marc-Emanuel Bühler
Das Gespräch mit dem zertifizierten Immobiliengutachter lohnt immer – ist doch eine kostenfreie telefonische Erstberatung immer selbstverständlich. Grundsätzlich gilt: Bei hohen Immobilienwerten ist Expertise unabdingbar, sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Das Gutachten ist Ihr Fahrplan, es muss zu 100 % verwendbar sein. Auch knifflige Fälle sind bei uns an der Tagesordnung. Da wir unser Thema mit Herzblut leben, helfen wir Ihnen gerne
Typische Bewertungsanlässe:
Immobilienkauf
•Gutachten für Kauf
•Gutachten vor Vermietung
•Gutachten bei Beleihung
Erbschaft / Finanzamt
Gutachten für Finanzamt (Steuerliche Fragestellungen & Argumentationen gegenüber dem Finanzamt)
Nießbrauch / Wohnungsrecht
Gutachten bei Erbschaft / Nachlass
Gutachten bei Schenkung
Scheidung / Trennung
Gutachten Scheidung (Zugewinngemeinschaft)
Gutachten für das Gericht
Immobilienverkauf
Gutachten für Verkauf
Gutachten vor Vermietung
Gutachten bei Beleihung