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Kontakt:

info (a) immobiliengutachter-kirchheim.de

Tel.: 0157-83277130

DIN 17024-zertifizierte Immobilienbewertung vom Experten

Gutachter mit allen gängigen Zertifizierungen bspw.

DIN EN/ISO IEC 17024-, TEGoVA-, DIA-, ISV-, DEKRA-, CIS HypZert (F)

Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB

  • Beleihungswertgutachten gem. BelWertV & § 16 PfandBG
  • Kurzgutachten
  • Hauskaufberatung / Immobilieninspektionen
  • Gutachterliche Stellungnahmen

Kurzfristige Ortstermine innerhalb von Tagen

Festpreise auf Anfrage möglich siehe www.immobilien-gutachten.de

Kostenfreie Terminbuchung/Telefonisches Erstgespräch

  • Diplom-Sachverständiger (DIA) für die Bewertung v. bebauten u. unbebauten Grundstücken, für Mieten u. Pachten sowie Beleihungswertermittlung
  • DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LF) Nr. IB-608 für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten
  • DIA-zertifizierter Sachverständiger für Beleihungswertermittlung
  • Diplom-Immobilienwirt (DIA)
  • Master of Arts in Management
  • Bachelor of Arts in Betriebswirtschaftslehre
  • Immobilienverwalter (IHK)
  • DEKRA-geprüfter Bauschadenbewerter
  • Recognised European Valuer (TEGoVA) REV-DE/IVD/2025/10

Marc Bühler hat seit 2003 Erfahrung in der Immobilienwirtschaft und ist selbst Bestandshalter sowie Geschäftsführer der REHKUGLER & BÜHLER GmbH, LSK LÖWENSTEIN Sachverständigenkanzlei GmbH und deren Holdinggesellschaft BÜHLER GmbH.

Neben Standardobjekten ist Herrn Bühlers Steckenpferd die Bewertung von Gewerbeimmobilien. Hier insbesondere Industrie-/Produktionsimmobilien sowie Fachmärkten und kleineren Gewerbeparks sowie Analysen im Bereich Portfoliobewertung und -optimierung.

REHKUGLER & BÜHLER GmbH | www.Immobiliensachverstaendiger.de

Bärenplatz 5

88069 Tettnang

Telefon: 0157-83277130
E-Mail: info (a) rehkugler-buehler.de

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Steuernr.: 61019/07445

Umsatzsteuer-ID: DE325243876, Handelsregister: HRB 738580, Registergericht: Amtsgericht Ulm

Vertreten durch den Geschäftsführer: Marc-Emanuel Bühler

Das Gespräch mit dem zertifizierten Immobiliengutachter lohnt immer – ist doch eine kostenfreie telefonische Erstberatung immer selbstverständlich. Grundsätzlich gilt: Bei hohen Immobilienwerten ist Expertise unabdingbar, sparen Sie nicht an der falschen Stelle. Das Gutachten ist Ihr Fahrplan, es muss zu 100 % verwendbar sein. Auch knifflige Fälle sind bei uns an der Tagesordnung. Da wir unser Thema mit Herzblut leben, helfen wir Ihnen gerne


Typische Bewertungsanlässe:

Immobilienkauf

•Gutachten für Kauf

•Gutachten vor Vermietung

•Gutachten bei Beleihung

Erbschaft / Finanzamt

Gutachten für Finanzamt (Steuerliche Fragestellungen & Argumentationen gegenüber dem Finanzamt)

Nießbrauch / Wohnungsrecht

Gutachten bei Erbschaft / Nachlass

Gutachten bei Schenkung

Scheidung / Trennung

Gutachten Scheidung (Zugewinngemeinschaft)

Gutachten für das Gericht

Immobilienverkauf

Gutachten für Verkauf

Gutachten vor Vermietung

Gutachten bei Beleihung